AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Eigentumsvorbehalt:

1. Angebote sind unverbindlich und freibleibend,  4 Wochen gültig. Technische Änderungen vorbehalten. Preise für Computerteile, CPU´s, RAM´s, elektronische Teile und Kabel ( hier  Kupferzuschläge ) sind Tagespreise, die den marktüblichen Schwankungen unterliegen und entsprechend aktualisiert werden. Kupferpreise werden diesbezüglich mit CU-Zahl, DEL-Notierung und Datum versehen. Gleiches gilt für andere Edelmetalle und Kontaktwerkstoffe.  Material, Anfahrtswege und Arbeitsstunden werden unabhängig  vom jeweiligen Angebot entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

 2. Bestellungen sind für Kunden verbindlich. Der Auftrag erlischt, falls wir nicht binnen 21 Tagen schriftlich bestätigen. Lieferungen, Teillieferungen oder erbrachte Dienstleistungen gelten als Bestätigung.

3. Werden innerhalb von einer Wochen vom Kunden bestellte Waren nicht angenommen, oder Bestellungen nicht abgerufen, haben wir das Recht, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurück- zutreten.

4. In diesem Fall schuldet der Kunde mindestens einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25% des Netto - Auftragswertes, soweit er nicht einen geringeren Schaden nachweist.

5. Bei Auftragserteilung bzw. bei Vertragsabschluss sind 30% des Angebotsbruttopreises zu entrichten. Weitere 30% sind bei Anlieferung  des Materials zu entrichten. Die Restzahlungen erfolgen den Bauabschnitten entsprechend, während der Bauphase in der Regel wöchentlich. In besonderen Fällen können Sicherheiten auch in Form von Bankbürgschaften sowie durch eigene Wechsel erbracht werden.

6. Werden Geräte zum Zwecke der Reparatur oder zur Erstellung eines Kostenangebots von ELEKTRO  Mauermann  angenommen, so berechnen wir dies pauschal mit 40,00 EUR pro Gerät. Die 40,00 EUR sind vorab zu entrichten. Im Falle der Reparatur wird dieser Betrag verrechnet. Wird ein Reparaturauftrag nicht erteilt, so händigen wir das defekte Gerät in demontiertem Zustand wieder aus.

7. Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Geschäftsbedingungen. Teil- oder Ersatzlieferungen behalten wir uns vor.

8. Reparaturen / Wartungen werden nur gegen Barzahlung bei Abholung/Auslieferung  der Geräte ausgeführt. Reparaturkosten können vom Kunden auf ein Maximum begrenzt werden, anderenfalls nehmen wir als maximale Reparaturkosten 60% des Zeitwertes des Gerätes an. Von uns reparierte oder gewartete Geräte können in unserer Sicherheitsverwahrung verbleiben, bis alle offenen Rechnungen des Kunden vollständig beglichen sind.

9. Gewährleistungen für Material erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.  Gewährleistungen für von uns erbrachte Dienstleistungen erfolgen im Rahmen der VOB Teil B. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Ware / Material durch Verschulden des Kunden / Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritten beschädigt oder zerstört wurde. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware unsachgemäß behandelt, mechanisch beschädigt, geöffnet, umgebaut oder durch Verbindung mit anderen Geräten zerstört oder beschädigt wurde. Gewährleistung unter Vollkaufleuten  und für gewerblich genutzte Waren sind auf 6 Monate beschränkt. Im übrigen leisten wir Gewähr für Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10. Für Schäden , insbesondere Folgeschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Artikel entstehen haften wir nicht. Ebenso haften wir nicht, für eventuell auftretende Schäden wie Umsatzverlust, die durch Ausfall oder Defekt eines Gerätes oder Anlagenteils entstehen

11. Wir haften nur für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war und der auf Umständen beruht, die uns bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. In jedem Fall beträgt der Haftungshöchstbetrag das Zweifache des Netto - Auftragswertes

12. Zahlungen erfolgen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug von Skonto oder zu jeweils anders lautenden auf der Rechnung schriftlich vermerkten Zahlungsbedingungen  Mit Lieferung der Ware geht das Risiko für Schaden oder Verlust auf den Käufer über.

13. Zahlungsverzug tritt ein, ohne daß es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, am 14. Tag nach Rechnungserstellung oder nach Ablauf eines anderslautenden Zahlungszieles. Ab Zahlungsverzug werden Mahnkosten und Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet.

14. Rabatte, und mit dem Kunden vereinbarte Sonderkonditionen gelten nur für Zahlungen innerhalb des Zahlungszieles. Tritt Zahlungsverzug ein so ist die Rechnung ohne Abzug von  Rabatten / Sonderkonditionen und Skonto ggf. mit Zinsen  und Mahnkosten zu zahlen.

15. Bei Zahlungsverzug kann ELEKTRO    Mauermann die weitere Ausführung / Bearbeitung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Dies beinhaltet auch vereinbarte Abschlagszahlungen.

16. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist ELEKTRO    Mauermann berechtigt, auch während eines laufenden Auftrags die Arbeiten / Lieferungen ohne Rücksicht auf ein  ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich noch offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

17. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum, solange das Konto einschließlich Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten nicht ausgeglichen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen zu bezahlen ist. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

18. Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen  Geschäftsganges zu verfügen, er tritt die Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer zustehen an uns ab.  Der Kunde ist befugt, Forderungen in unserem Namen einzuziehen. In jedem Fall, hat  er die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen, die für unsere Rechtsverfolgung erforderlich sind.

19. Für von der ELEKTRO Mauermann geliehenes oder gemietetes Material haftet der Kunde in vollem Umfang. Im Falle von Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde für entstehende Reparaturkosten oder für gleichwertigen Ersatz ebenso wie für Porto, Fracht, Zoll, Steuern oder sonstige Nebenkosten.

20. Bei der Nutzung von geliehenem oder gemietetem Material von ELEKTRO    Mauermann während Veranstaltungen, Aufführungen o.ä. genießt ELEKTRO   Mauermann Hausrechte. Ein Zugriff auf unsere Ware /Material wird jederzeit zugesichert. Dies gilt auch für noch nicht oder noch nicht vollständig gezahlte Ware.

21. Erfüllungsort ist der Sitz von ELEKTRO    Mauermann. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen  Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von ELEKTRO    Mauermann. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von ELEKTRO    Mauermann vereinbart.

22. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.

23. Die Einhaltung geltender Regeln der Technik, insbesondere VDE – Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie einschlägiger Normen und Vorschriften sind Teil unserer Verträge.

Stand  November 2004

ELEKTRO    Mauermann

Meisterbetrieb des Elektrotechniker-Handwerks

Kälte - Klima - Fachbetrieb

 

wir fangen da an, wo die anderen aufhören